- vor dem Hineingehen in die Kirche Hände desinfizieren
- beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch während des Gottesdienstes müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz in Form einer FFP2-Maske tragen
- beim Hinein- und Hinausgehen und in der Kirche (Sitznachbar, Kommuniongang) den Mindestabstand von 2 m einhalten
- Kommunionempfang nur als Handkommunion
- nach Empfang der Hl. Kommunion mindestens 2 m zur Seite treten und erst dann den Leib Christi in Ruhe und Würde empfangen.
- Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich, sehr wohl aber Solistengesang und Instrumentalmusik.
- Taufen sind im kleinsten Kreis wieder möglich
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Beichte ist möglich – bitte dazu einen Termin mit dem Herrn Pfarrer vereinbaren
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Trauungen können in dieser Zeit nicht gefeiert werden.
- Krankenkommunion und Viaticum nur nach Terminvereinbarung mit Herrn Pfarrer
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E-Mail wurde erfolgreich kopiertBegräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.− Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vorbei Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
- bei Begräbnissen am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor
- pfarrliche Veranstaltungen (Pfarrkaffee, PGR-Sitzungen, ...) dürfen baw. nicht durchgeführt werden
-
Die Pfarrkanzlei ist zu den Kanzleizeiten geöffnet. Parteienverkehr nur mit FFP2-Maske und nur bei wirklicher Notwendigkeit, vieles kann man auch telefonisch regeln
Bitte um Weitergabe dieser Informationen.
Wir wünschen trotz der besonderen Herausforderungen alles Gute, bleiben bzw. werden Sie gesund.
Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh und Kaplan Mag. Alexander Fischer