Der Pfarrkirchenrat ist in der Pfarre für die kirchliche Vermögensverwaltung und die Bauangelegenheiten zuständig.
Die Funktionsperiode der pfarrlichen Räte dauert fünf Jahre.
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Die Funktionsperiode der pfarrlichen Räte dauert fünf Jahre.
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Pfarre Maria Anzbach |
Gottesdienste: Wochentag: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 Uhr Beichtgelegenheit vor der hl. Messe |
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