AKTUELLE CORONA-INFORMATIONEN
Liebe Pfarrangehörige! Liebe Mitglieder des Pfarrgemeinde- und Pfarrkirchenrates!
Wie bereits bekannt ist, dürfen in der Zeit des „Lockdown“ vom 17.11. bis vorerst 6.12.2020 auf Anordnung der Österreichischen Bischofskonferenz keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden.
Die Pfarrkirche bleibt aber tagsüber für das persönliche Gebet geöffnet.
Neue Regelungen: Es ist möglich, dass an den „nicht öffentlichen“ Gottesdiensten bis zu 10 Personen teilnehmen (bei Begräbnis-Gottesdiensten sind es bis zu 50 Personen), wobei für die Zeit des Gottesdienstes die Kirchentüren zu versperren sind und die bisherigen Corona-Regeln (Desinfektion, Abstand, Maske, kein Gesang) gelten.
Die Hl. Messen werden vom Herrn Pfarrer in der jeweiligen Intention (wie vorgemerkt - siehe Gottesdienstordnung) gefeiert bzw. werden die Sonntagsmessen stellvertretend für die ganze Pfarrgemeinde gefeiert.
Achten Sie bitte bei der Mitfeier des Gottesdienstes auf folgende Schutzmaßnahmen:
- vor dem Hineingehen in die Kirche Hände desinfizieren
- beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch während des Gottesdienstes müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- beim Hinein- und Hinausgehen und in der Kirche (Sitznachbar, Kommuniongang) den Mindestabstand von 1,5 m einhalten
- kein gemeinsamer Gesang
Bitte beachten Sie auch in Selbstverantwortung die Abstandsregel von 1,5 m beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang. Die Sitzplätze sind für Einzelpersonen gekennzeichnet, bitte auch hier in Eigenverantwortung die Abstände zu bemessen: Wenn mehrere Personen aus einem Haushalt beisammensitzen, verschieben sich die nachfolgenden Kennzeichnungen.
Wenn jemand an einer Samstags- oder Sonntagsmesse oder auch an der Roratemesse teilnehmen möchte, bitte um telefonische Anmeldung unter 0676 8266 33233 oder 02772 52496. Für Wochentagsmessen braucht man keine Voranmeldung.
Möglichkeiten zur Mitfeier der Hl. Messen gibt es wieder in den virtuellen Medien. Nähere Informationen dazu bei der Gottesdienstübersicht
Zur Frage der Adventkranzsegnung: Es sind diesbezüglich noch keine Vorgaben bekannt und die Planung noch nicht abgeschlossen. Vorläufig wäre Folgendes denkbar:
Neben der Segnung des Adventkranzes, die jeder zu Hause vornehmen kann (vgl. Gotteslob, Nr. 24; Weihwasser können Sie sich von der Pfarrkirche mitnehmen; der Weihwasserbehälter steht beim linken Seitenaltar), können die Adventkränze am Samstag, 28. November, von ca. 16:00 Uhr – 17:30 Uhr) in die Kirche gebracht werden. Dort werden die Adventkränze bei der Vorabendmesse gesegnet und können am Samstag ab 18:45 – 19 Uhr wieder abgeholt werden. Am Sonntag (29. 11.) können Sie die Adventkränze von 8:15 – 8:50 Uhr in die Kirche bringen und ab 9:50 Uhr oder auch später (die Kirche bleibt offen) wieder abholen.
Darüber hinaus müssen alle pfarrlichen Veranstaltungen abgesagt werden.
Taufen und Trauungen können in dieser Zeit nicht gefeiert werden.
Beichte ist möglich – bitte dazu einen Termin mit dem Herrn Pfarrer vereinbaren.
Die Pfarrkanzlei bleibt zu den Kanzleizeiten geöffnet. Parteienverkehr soll aber nur bei wirklicher Notwendigkeit stattfinden. Vieles kann man auch telefonisch regeln.
Bitte um Weitergabe dieser Informationen.
Wir wünschen alles Gute für die Wochen, die vor uns liegen!
Pfarrer Mag. Wilhelm Schuh und Kaplan Mag. Alexander Fischer