Liebe Pfarrgemeinde!
Ich darf die aktuellen Informationen des Bischöflichen Ordinariates zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste ab Montag, 7.12. hiermit bekannt geben:
Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.
Diese Rahmenordnung gilt ab 7.12.2020 bis vorerst 6.1.2021 für gottesdienstliche Feiern. Für andere kirchliche Veranstaltungen (Pfarrcafe, Gruppentreffen, Kirchenkonzerte, Chorproben1 etc.) gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp. Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:
Allgemeine Regeln für die Mitfeier der Gottesdienste kurz zusammengefasst
2. 1,5 m Abstand zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten
3. Mund-Nasen-Maske während des ganzen Gottesdienstes
4. kein gemeinsamer Gesang, sowohl Gottesdienstgemeinde als auch Chorgesang
Die Kirche ist nach wie vor tagsüber offen und ladet ein zum persönlichen Gebet
Bzgl. Weihnachten warten wir noch auf genauere Vorgaben. Wir werden dann eine konkrete Planung machen und Sie informieren.
Weitere kirchliche Feste
Pfarrer Wilhelm Schuh